AGB
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Maklerleistungen von Andrej Avi Real Estate, Inhaber Andrej Avi, Strada di Magliano 15 - Barberino Tavarnelle 50028 (FI) (nachfolgend „der Makler“).
Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform und gehen diesen Bedingungen vor.
2. Zustandekommen des Maklervertrags
Der Maklervertrag kommt durch schriftliche Beauftragung zustande. Er kann nach italienischem Recht auch durch konkludentes Handeln entstehen, insbesondere durch die Inanspruchnahme einer Besichtigung oder die Annahme eines vom Makler nachgewiesenen Objekts.
Eine unverbindliche Anfrage über das Kontaktformular oder per E-Mail begründet keinen Maklervertrag.
Der Makler bestätigt den Vertragsinhalt vor Beginn seiner Tätigkeit schriftlich.
3. Leistungen
Der Makler vermittelt Immobilien und weist Gelegenheiten zum Abschluss nach. Dazu gehören die Sichtung der vom Eigentümer bereitgestellten Unterlagen, die Einordnung des Preises anhand der Marktlage und, soweit bekannt, beurkundeter Vergleichstransaktionen, die Organisation von Besichtigungen, die Begleitung der Verhandlungen und die Koordination bis zum notariellen Abschluss.
Die baurechtliche und technische Prüfung eines Objekts obliegt dazu berechtigten Fachleuten, insbesondere Geometern, Bauingenieuren und Architekten. Der Makler koordiniert sie und vermittelt bei Bedarf den Kontakt; die Beauftragung erfolgt unmittelbar zwischen dem Kunden und dem Fachmann. Gleiches gilt für rechtliche und steuerliche Fragen.
Der Makler erbringt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung und keine technische Begutachtung.
4. Doppeltätigkeit
Der Makler kann für beide Seiten tätig werden (Art. 1754 Codice Civile). Er unterrichtet beide Parteien hierüber und ist zur Unparteilichkeit verpflichtet. Umstände, die eine Interessenkollision begründen können, legt er offen.
5. Provision
Die Provision wird mit Abschluss des notariellen Kaufvertrags (Rogito) fällig oder, sofern vereinbart, bereits mit Unterzeichnung des Vorvertrags (Compromesso).
Nach Art. 1755 Codice Civile steht die Provision dem Makler von jeder Partei zu. Die Höhe wird individuell vereinbart und vor Beginn der Tätigkeit schriftlich bestätigt; sie beträgt in der Regel 4 % des beurkundeten Kaufpreises je Partei.
Der Makler unterliegt derzeit einer pauschalen Besteuerung nach italienischem Recht (Regime forfettario). Auf die Provision fällt daher keine Mehrwertsteuer (IVA) an. Sollte der Makler zu einem späteren Zeitpunkt der ordentlichen Umsatzbesteuerung unterliegen, wird die Provision zuzüglich der gesetzlichen IVA berechnet. Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung geltende steuerliche Behandlung; sie wird vor Beginn der Tätigkeit schriftlich bestätigt. Hinzu kommt gegebenenfalls die Stempelmarke (marca da bollo) von 2,00 Euro je Rechnung.
Kommt kein Geschäft zustande, entsteht kein Provisionsanspruch, es sei denn, das Scheitern ist auf schuldhaftes Verhalten des Auftraggebers zurückzuführen.
Beratungs- und Begleitleistungen ohne Vermittlung werden gesondert vereinbart.
6. Pflichten des Kunden
Der Kunde teilt dem Makler die für die Vermittlung erheblichen Umstände vollständig und zutreffend mit, insbesondere parallel laufende Verhandlungen mit Dritten und die Beauftragung weiterer Makler für dasselbe Objekt.
Objektinformationen des Maklers gibt der Kunde nicht ohne dessen Zustimmung an Dritte weiter.
7. Vertraulichkeit
Der Makler behandelt Objektdaten, Preisangaben sowie Angaben zu Käufern und Verkäufern vertraulich. Diese Pflicht besteht über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus.
Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur mit Zustimmung der betroffenen Partei oder soweit sie zur Durchführung des Auftrags erforderlich ist.
8. Alleinauftrag
Bei einem Alleinauftrag beauftragt der Kunde während der Vertragslaufzeit keinen weiteren Makler mit der Vermittlung desselben Objekts. Umfang und Dauer werden schriftlich festgehalten.
9. Aufwendungsersatz
Aufwendungen werden nicht gesondert berechnet. Vereinbaren die Parteien im Einzelfall einen Ersatz, etwa für Gutachten, Übersetzungen oder Reisekosten, bedarf dies der vorherigen Schriftform.
10. Haftung
Der Makler haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet er, soweit gesetzlich zulässig, nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren Schaden.
Für die Richtigkeit von Angaben Dritter, insbesondere von Eigentümern, Behörden und Katasterämtern, übernimmt der Makler keine Haftung. Der Kunde prüft den baulichen und rechtlichen Zustand des Objekts vor Vertragsschluss eigenverantwortlich.
11. Verbraucher und Fernabsatz
Schließt ein Verbraucher den Maklervertrag im Fernabsatz, steht ihm ein Widerrufsrecht von vierzehn Tagen nach Art. 52 ff. Codice del Consumo (D.Lgs. 206/2005) zu. Der Widerruf ist an info@andrejavi-realestate.com zu richten; eine Begründung ist nicht erforderlich.
Das Widerrufsrecht erlischt, wenn der Makler die Leistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ablauf der Frist vollständig erbracht hat.
12. Identifizierung nach Geldwäscherecht
Der Makler unterliegt D.Lgs. 231/2007. Bei Begründung der Geschäftsbeziehung identifiziert er alle Vertragsparteien anhand eines gültigen Ausweisdokuments und der Steuernummer, bei juristischen Personen zusätzlich den wirtschaftlich Berechtigten. Die Unterlagen werden zehn Jahre aufbewahrt.
Einzelheiten zur Verarbeitung dieser Daten enthält die Datenschutzerklärung.
13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt italienisches Recht, insbesondere Art. 1754 bis 1765 Codice Civile und die Legge 3 febbraio 1989, n. 39. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
Gerichtsstand ist BOZEN. Für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
14. Schlussbestimmungen
Ist eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam, bleiben die übrigen wirksam.
Der Makler kann diese Bedingungen anpassen. Für laufende Verträge gilt die bei Vertragsschluss vereinbarte Fassung.
Stand: 17.05.2026