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Blog · Steuern & Recht

Flat Tax in Italien: 300.000 Euro pauschal für Neuansässige (2026)

Italiens Flat Tax für Neuansässige: 300.000 Euro pauschal pro Jahr auf ausländische Einkünfte. Für wen sie sich rechnet und wer Bestandsschutz behält.

Flat Tax Italien: 300.000 Euro für Neuansässige (2026)

Wer seinen steuerlichen Wohnsitz nach Italien verlegt, kann alle ausländischen Einkünfte mit einer festen Jahressumme abgelten: 300.000 Euro, egal ob im Ausland zwei oder zwanzig Millionen anfallen. Das ist die italienische Pauschalsteuer für Neuansässige, im Ausland als Italiens Non-Dom-Regime bekannt. Der neue Satz gilt seit 2026; wer bis Ende 2025 zugezogen ist, behält die früheren 200.000 Euro.

Die Regelung richtet sich an eine schmale Gruppe: international mobile Vermögen mit hohen Auslandseinkünften. Für die meisten Käufer eines Zweitwohnsitzes in der Toskana ist sie nicht relevant, und das ist die erste Einordnung, die in Beratungsgesprächen ansteht.

Wie die Pauschalsteuer funktioniert

Die Flat Tax ersetzt die reguläre italienische Besteuerung ausländischer Einkünfte durch eine feste Jahreszahlung. Wer die Option wählt, zahlt die Pauschale und schuldet Italien auf Mieten, Dividenden, Veräußerungsgewinne oder Unternehmensgewinne aus dem Ausland nichts weiter. Einkünfte, die in Italien selbst entstehen, werden daneben normal nach dem progressiven Tarif besteuert (23 bis 43 Prozent). Die Regelung läuft maximal 15 Jahre und lässt sich vorzeitig beenden.

Zwei Folgen wiegen oft schwerer als die Pauschalsumme selbst. Ausländisches Vermögen fällt nicht unter die übliche Meldepflicht für Auslandsvermögen, ein Depot oder eine Immobilie im Ausland muss also nicht in der jährlichen Steuererklärung offengelegt werden. Dasselbe Auslandsvermögen bleibt zudem außerhalb der italienischen Erbschaft- und Schenkungsteuer. Für ältere Zuzügler mit erheblichem Vermögen kann diese Befreiung den Ausschlag geben; die Grundlagen dazu stehen im Leitfaden zur Immobilie in Italien erben.

Die Zahlen im Überblick

Flat Tax für Neuansässige: Sätze nach Zuzugszeitpunkt (Stand 2026)
FallJahresbetrag
Hauptperson, Zuzug ab 2026300.000 EUR
Hauptperson, Zuzug 10.08.2024 bis 31.12.2025200.000 EUR
Hauptperson, Zuzug vor dem 10.08.2024100.000 EUR
Je Familienmitglied (Zuzug ab 2026)50.000 EUR
Je Familienmitglied (Zuzug bis Ende 2025)25.000 EUR

Die älteren Sätze gelten nur für Personen, die bereits im Regime sind; für neue Anträge sind sie geschlossen. Wer heute plant, rechnet mit 300.000 Euro, für den mitziehenden Ehepartner mit weiteren 50.000.

Wer kann die Flat Tax nutzen?

Offen steht die Flat Tax jedem, der seinen steuerlichen Wohnsitz nach Italien verlegt und in mindestens neun der letzten zehn Jahre nicht in Italien steuerlich ansässig war. Auf die Staatsbürgerschaft kommt es nicht an: Ein Italiener nach zwanzig Jahren in Zürich qualifiziert sich genauso wie eine Familie aus München. Entscheidend sind der tatsächliche Umzug des Lebensmittelpunkts und die saubere Zehn-Jahres-Historie.

Für wen rechnet sich die Flat Tax?

Bei 300.000 Euro Pauschale trägt sich die Option erst bei sehr hohen Auslandseinkünften, in der Größenordnung von mehreren Millionen Euro jährlich. Darunter kostet die reguläre italienische Besteuerung meist weniger. Die Rechnung ist ein einfacher Vergleich: die feste Pauschale gegen die progressive Steuer, die auf dieselben Auslandseinkünfte regulär anfiele.

Der typische Kandidat hält ein großes Depot, Unternehmensbeteiligungen oder wiederkehrende Veräußerungsgewinne im Ausland. Wer von einer Pension und überschaubaren Mieteinnahmen lebt, fährt mit den normalen Regeln besser. Wo die Grenze im Einzelfall liegt, hängt von der Zusammensetzung von Einkommen und Vermögen ab. Diese Rechnung gehört zu einem grenzüberschreitend arbeitenden Steuerberater, nicht zu einer Faustformel. In meinen Mandaten binde ich den Steuerberater ein, bevor das Kaufangebot steht, weil die Steuerstruktur mitentscheidet, welches Objekt und welche Haltedauer sinnvoll sind.

Was die Immobilie damit zu tun hat

Der Hauskauf in der Toskana löst weder ein Aufenthaltsrecht noch die Flat Tax aus. Drei Dinge laufen auf getrennten Schienen: das Eigentum an der Immobilie, das Aufenthaltsrecht (für Nicht-EU-Bürger etwa über das Elective Residence Visa) und die steuerliche Ansässigkeit, an der die Flat-Tax-Option hängt. EU-Bürger aus Deutschland und Österreich ziehen ohne Visum um; steuerlich ansässig wird, wer den Lebensmittelpunkt nach Italien verlegt oder mehr als 183 Tage im Jahr dort verbringt.

Die meisten internationalen Eigentümer in der Toskana behalten ihren Wohnsitz im Heimatland und nutzen das Haus als Zweitwohnsitz; für sie ändert die Flat Tax nichts. Relevant wird sie für die kleinere Gruppe, die Leben und Vermögen tatsächlich nach Italien verlagert. Dann gehört die Steuerstruktur vor das Kaufangebot, nicht hinter den Notartermin. Welche Steuern beim Kauf selbst anfallen, steht im Leitfaden zu den Steuern beim Immobilienkauf in Italien.

Häufige Fragen zur Flat Tax in Italien

Wie funktioniert die 300.000-Euro-Flat-Tax in Italien?

Wer den steuerlichen Wohnsitz ab 2026 nach Italien verlegt und in neun der letzten zehn Jahre nicht dort ansässig war, kann alle ausländischen Einkünfte mit pauschal 300.000 Euro pro Jahr abgelten, für bis zu 15 Jahre. Italienische Einkünfte werden daneben normal besteuert. Die Pauschale steigt nicht mit dem Einkommen.

Gilt die Flat Tax auch für meine Familie?

Ja, auf Antrag. Jedes einbezogene Familienmitglied zahlt eine eigene Pauschale von 50.000 Euro pro Jahr (Zuzug ab 2026), sofern es ebenfalls den steuerlichen Wohnsitz nach Italien verlegt. Für ein Ehepaar liegt die Gesamtsumme damit bei 350.000 Euro jährlich.

Ich bin schon vor 2026 nach Italien gezogen. Zahle ich jetzt mehr?

Nein. Wer die Option vor der Anhebung wirksam gewählt hat, behält den Satz seines Zuzugsjahres: 200.000 Euro bei Zuzug seit August 2024, 100.000 Euro davor; Familienmitglieder 25.000 Euro. Die neuen Beträge gelten nur für Zuzüge ab 2026.

Bekomme ich mit dem Hauskauf in der Toskana die Flat Tax?

Nein. Der Immobilienkauf begründet weder Aufenthaltsrecht noch steuerliche Ansässigkeit, und die Flat Tax ist eine separate Option, die erst mit der Wohnsitzverlegung wählbar wird. Ein Haus in der Toskana lässt sich als Zweitwohnsitz halten, ohne jemals in Italien steuerpflichtig zu werden.

Lohnt sich die Flat Tax für mich?

Als Orientierung: erst bei ausländischen Einkünften von mehreren Millionen Euro pro Jahr, weil darunter der progressive Tarif meist günstiger ausfällt. Die Befreiung des Auslandsvermögens von der italienischen Erbschaftsteuer kann die Rechnung bei großem Vermögen verschieben. Die konkrete Antwort gibt ein Steuerberater mit grenzüberschreitender Praxis, vor dem Umzug.


Andrej Avi ist Immobilienmakler in der Toskana und begleitet Käufer aus dem deutschsprachigen Raum vom ersten Gespräch bis zum Notartermin. Das ist Teil der Kaufbegleitung. Aktuelle Immobilien

Weiterführend: Steuern beim Immobilienkauf · Elective Residence Visa · Immobilie in Italien erben

Stand: Juli 2026. Keine Steuer- oder Rechtsberatung.

Andrej Avi
Andrej Avi

Lizenzierter Immobilienmakler in Italien

Persönliche Begleitung bei besonderen Immobilien in der Toskana. LinkedIn

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